Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen zum German Design Award 2026
GRUNDLAGEN
Der German Design Award wird jährlich von der Stiftung Rat für Formgebung vergeben. Die Ausrichtung des German Design Award erfolgt durch die Rat für Formgebung Service GmbH (Rat für Formgebung).
Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen stellen die ausschließliche vertragsrechtliche Grundlage für die Teilnahme am German Design Award 2026 (Award) zwischen dem Rat für Formgebung und der oder des Anmelderin des Awards dar. Geschäftsbedingungen der oder des Anmelderin werden nicht anerkannt, auch wenn diesen im Einzelfall seitens des Rat für Formgebung nicht ausdrücklich widersprochen wird.
TEILNAHMEVORRAUSSETZUNGEN
Am Award können Beiträge (Projekte) teilnehmen, die von den Mitgliedern der Stiftung Rat für Formgebung, den Wirtschaftsministerien/-senatorinnen und -senatoren der Länder bzw. deren zuständigen obersten Landesbehörden oder dem Rat für Formgebung zum Award nominiert werden, sowie nicht nominierte Projekte, die mindestens einer der folgenden Kategorien zugeordnet werden können:
Excellent Architecture:
AI in Architecture and Metaverse Space Design • Architecture • Interior Architecture • Retail Architecture • Fair and Exhibitton • Lighting Design • Urban Space and Infrastructure • Signage and Wayfinding • Conceptual Architecture • Start-up • Universal Design
Excellent Communications Design:
AI in Communications Design • Event • Audiovisual • Interactive User Experience • Online Publications • Web • Apps • Integrated Campaigns and Advertising • Packaging • Corporate Identity • Brand Identity • Books and Calendars • Editorial • Official Documents • Signage and Wayfinding • Posters, Cards and Photography • Typography • Design Classics and Re-editions • Game Design • Start-up • Universal Design
Excellent Product Design:
AI in Product Design Processes • Bath and Wellness • Kitchen • Tabletop • Household • Furniture • Home Textiles and Home Accessoires • Gardening and Outdoor Living • Sports, Outdoor Activities and Leisure • Lifestyle and Fashion • Baby and Child Care • Luxury Goods • Computer and Communication • Entertainment • Building and Elements • Human-Machine-Interface • Material and Surfaces • Energy • Industry • Workshop and Tools • Medical, Rehabilitation and Health Care • Lighting • Office Furniture • Stationery • Retail • Aviation, Maritime and Railway • Automotive Parts and Accessories • Motorcycles • Utility Vehicles • Passenger Vehicles • Conceptual Transportation • Public Design • Bicycles and EBikes • Design Classics and Re-editions • Start-up • Universal Design
Zusätzlich ist es möglich die Zusatzkategorien „Circular Design“ und/oder „Service Design“ zu wählen. Für „Circular Design“ muss gesondertes Material für die Jury eingereicht werden in Form eines Fragebogens, den wir im Nachgang der Anmeldung per E-Mail zur Verfügung stellen.
Dabei sind nur solche Projekte zugelassen, deren Markteinführung bzw. Veröffentlichung nicht länger als fünf Jahre zurückliegt. Den geeigneten Nachweis hierüber hat die oder der Anmelder*in nach Aufforderung durch den Rat für Formgebung zu erbringen. Ausgenommen davon sind die Kategorien Design Classics and Reeditions und Start-up. Teilnehmen können Start-ups, die nicht älter als vier Jahre sind. Es gilt das Gründungsdatum bis frühestens Februar 2022.
Die Anzahl der Anmeldungen ist nicht begrenzt. Die Einreichung eines Projekts ist lediglich in einer Kategorie möglich.
ANMELDUNG, EINREICHUNG UND VERSICHERUNG DER PROJEKTE
3.1 Der Rat für Formgebung lädt die oder der Anmelderin der Projekte schriftlich zur Teilnahme am Award ein. Mit dem Schreiben erhalten alle Anmelderinnen ein persönliches Passwort und Log-in sowie im Falle einer Nominierung eine Projekt-ID für jedes nominierte Projekt. Alle Projekte können im persönlichen Log-in-Bereich unter mydesigncouncil.gdc.de (MDC) zum Award angemeldet werden. Diese Anmeldung erfolgt online nach Freigabe der Projektdaten sowie nach dem Lesen und Bestätigen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen zum Award.
Die Anmeldung ist verbindlich und verpflichtet zur vollständigen Zahlung der betreffenden Gebühren und Kosten. Der Rat für Formgebung gewährt eine kostenfreie Stornierung der Anmeldung, wenn diese innerhalb von 14 Tagen nach dem Datum der Freigabe der Einreichung schriftlich an gda[at]gdc.de gerichtet ist (eine nicht erfolgte Einsendung bzw. Bereitstellung von Material zur Beurteilung des Projekts durch die Jury gilt nicht als Stornierung). Nach Ablauf dieser Frist ist die Rückerstattung der unter Ziffer 6 genannten Gebühren/Kosten bei der Anmeldung nicht mehr möglich und ein Rücktrittsrecht der oder des Anmelderin ist ausgeschlossen.
Die oder der Anmelderin ist zur Durchführung des Anmeldeprozesses befugt. Der Vertrag wird ausschließlich digital geschlossen und nicht in Papierform ausgetauscht. Grundsätzlich behält sich der Rat für Formgebung nach interner Prüfung vor, nicht nominierten Projekten die Teilnahme am Award zu verweigern. Die oder der Anmelderin eines nicht nominierten Projekts erhält eine schriftliche Benachrichtigung über den Ausgang der Prüfung. Bei negativer Mitteilung wird der rechtsgültige Vertrag zwischen der oder dem Anmelderin und dem Rat für Formgebung aufgehoben. In diesem Fall werden der oder dem Anmelder*in die Gebühren für die Anmeldung nicht in Rechnung gestellt, bzw. bei bereits durchgeführter Zahlung der Gebühren für die Anmeldung wird die Transaktion rückgängig gemacht.
Mit der Anmeldung eines nominierten Projekts hat die oder der Anmelderin die Berechtigung, das Nominee-Package gegen die unter Ziffer 6 dieser Bedingungen aufgeführte Gebühr zu erwerben und umgehend zu nutzen. Mit der Anmeldung eines nicht nominierten Projekts hat die oder der Anmelderin die Berechtigung, das Nominee-Package gegen die entsprechenden Gebühren zu erwerben, erhält jedoch erst nach erfolgter Prüfung des angemeldeten Projekts und nach Erhalt einer positiven Mitteilung Zugang zu den Inhalten des Nominee-Packages. Dieses berechtigt die oder der Anmelderin zur Nutzung des Labels „Nominee 2026“ im Zusammenhang mit dem angemeldeten Projekt für seine/ihre Unternehmenskommunikation. Bei negativer Mitteilung wird der rechtsgültige Vertrag zwischen der oder dem Anmelderin und dem Rat für Formgebung aufgehoben. In diesem Fall werden der oder dem Anmelder*in die Gebühren für das Nominee-Package nicht in Rechnung gestellt. Bei gegebenenfalls bereits durchgeführter Zahlung werden diese zurückerstattet.
Die Daten der oder des Anmelderin und der angemeldeten Projekte werden im Falle einer Auszeichnung für die Ausstellung des Awards, die Online-Galerie und Pressemitteilungen übernommen und entsprechend den datenschutzrechtlichen Vorgaben des Gesetzgebers verarbeitet. Für fehlerhafte oder falsche Angaben übernimmt der Rat für Formgebung keine Haftung.
3.2 Die oder der Anmelderin kann mit dem Anmeldevorgang Bild- und Textmaterial, Originalerzeugnisse oder Modelle zum Award für die Jurysitzung einreichen. Die digitalen Daten können über den in der Anmeldebestätigung enthaltenen Upload-Link hochgeladen werden. Ist der deutsche oder englische Projekttext bei der Einreichung nicht vorhanden, stellt der Rat für Formgebung eine Übersetzung zur Verfügung, übernimmt aber keine Haftung für den Inhalt. Alle Projekte (und Verpackungen) müssen mit der mitgeteilten Projekt-ID gekennzeichnet werden und diese bei der Anlieferung gut sichtbar angebracht sein. Der Verlust und/oder die Nichtjurierung ungekennzeichneter Projekte gehen zulasten der oder des Anmelderin. Die Beweislast für die ordnungsgemäße Kennzeichnung trägt die oder der Anmelderin.
Die Art der Anlieferung und Abholung erfolgt je nach Auswahl bei Freigabe der Einreichung.
3.3 Die Kosten und alle Risiken des Transports für den An- und Abtransport der angemeldeten Projekte trägt ausschließlich die oder der Anmelderin. Der Rat für Formgebung verpflichtet sich, die oder der Anmelderin umgehend von sichtbaren Transportschäden bei Eingang der Projekte zu informieren. Für Projekte, die aus dem Ausland angeliefert werden, müssen eigenverantwortlich alle erforderlichen Zollmodalitäten auf eigene Kosten der oder des Anmelder*in abgewickelt werden. Für die Dauer der Einreichung der angemeldeten Projekte übernimmt der Rat für Formgebung keine Haftung gegen Untergang, Diebstahl und/oder Beschädigung. Zum Zeitpunkt der Anmeldung sollten alle notwendigen Versicherungen abgeschlossen worden sein.
Alle Anlieferungen durch Speditionen und/oder Lieferunternehmen müssen ebenerdig erfolgen. Eine Laderampe ist nicht vorhanden. Können Anliefernde ein Projekt nicht selbstständig abladen und benötigen Hilfsmaterial (Hubwagen o. ä.) für das Abladen, so akzeptieren die Auftraggebenden (Anmelderin) etwaige Kosten, die durch den zusätzlichen Aufwand entstehen. Die Kosten werden der oder dem Anmelderin nach der Jurysitzung in Rechnung gestellt. Projekte aus der Kategorie Lighting müssen für die Jurysitzung funktionstüchtig, mit einem Eurostecker versehen und für den Gebrauch mit 230 V Strom ausgelegt sein. Sind für die Präsentation zur Jurysitzung ergänzende Arbeiten (z. B. Steckertausch, Stromwandler, o. ä.) notwendig, so akzeptiert die oder der Anmelderin etwaige Kosten, die entstehen können. Die Kosten werden der oder dem Anmelderin nach der Jurysitzung in Rechnung gestellt.
3.4 Die Projekte sind in einer für den Rückversand wiederverwendbaren und transportsicheren Verpackung anzuliefern. Ist dies nicht der Fall, übernimmt der Rat für Formgebung für eventuell entstandene Schäden durch den Rücktransport keine Haftung.
3.5 Das Projekt ist innerhalb der benannten Frist von der oder dem Anmelderin abzuholen. Die oder der Abholerin muss sich ausweisen und die Projekt-ID für das abzuholende Projekt angeben können. Speditionen oder Kurierdienste müssen einen Auftrag der oder des Anmelderin mit der Projekt-ID des abzuholenden Projekts vorweisen können. Wenn dies nicht der Fall ist, behält sich der Rat für Formgebung vor, das Projekt nicht auszuhändigen. Projekte, die innerhalb der in den Anmeldeunterlagen angegebenen Frist nicht von der oder dem Anmelderin abgeholt wurden, werden anschließend 10 Werktage kostenpflichtig eingelagert (40,00 EUR/Projekt/Tag, zzgl. evtl. anfallender Sonderkosten für Transport) und danach auf Kosten der oder des jeweiligen Anmelder*in gespendet oder entsorgt (40,00 EUR/Projekt zzgl. evtl. anfallender Sonderkosten für die Entsorgung).
Nach dem Selbstaufbau ist das Verpackungsmaterial von der oder dem Anmelderin wieder mitzunehmen. Es besteht die Möglichkeit, dieses bis zum Abbau zwischenzulagern. Hierfür wird der oder dem Anmelderin eine Pauschale von 60,00 EUR pro Kubikmeter in Rechnung gestellt.
3.6 Wird der Rat für Formgebung zur Montage von demontiert angelieferten Projekten beauftragt, übernimmt der Rat für Formgebung eine Haftung entsprechend der nachfolgenden Regelung: Die oder der Anmelderin ist verpflichtet, eine sachgerechte Montageanleitung in deutscher oder englischer Sprache mitzuliefern.
Gleiches gilt für die Demontage des Projekts für den Rücktransport. Eine Haftung für Abhandenkommen oder Beschädigung der Projekte ist ausgeschlossen, es sei denn, dem Rat für Formgebung, seinen gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen fällt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last; die Haftung des Rat für Formgebung für fahrlässiges Verhalten ist auf einen Maximalwert von 1.500 EUR beschränkt, unabhängig der Anzahl der jeweils durch eine oder einen identischen Anmelder*in eingereichten Projekte.
Der Rat für Formgebung haftet nicht für Schäden, die beim Auf- und/oder Abbau entstehen, sofern keine Beauftragung vorliegt. Wird ein Projekt demontiert angeliefert und es liegt keine Beauftragung zum Aufbau durch den Rat für Formgebung vor, ist der Rat für Formgebung berechtigt, das Projekt aufzubauen, übernimmt allerdings keine Haftung für im Rahmen des Auf- oder Abbaus entstandene Schäden.
3.7 Der Rat für Formgebung empfiehlt der oder dem Anmelder*in, alle notwendigen Versicherungen abzuschließen.
3.8 Für Anmelder*innen, die ihren Geschäftssitz in der Volksrepublik China, Taiwan, Macau SAR oder Hongkong SAR haben, wird die operative Umsetzung (Steuerung der Anmeldung, Handling der Projekte, Rechnungsstellung und Zahlungsempfang für den Rat für Formgebung durch ihre Tochtergesellschaft, die Firma German Design Council (Shanghai) Co. Ltd, Shanghai, China (Details unter nachfolgender Ziffer 12) übernommen.
UNFALLVERHÜTUNG
Wenn Projekte benutzbar oder in Betrieb ausgestellt bzw. vorgeführt werden, haben sie den gesetzlichen und berufsgenossenschaftlichen Vorschriften in Deutschland, insbesondere den Unfallverhütungsvorschriften, zu entsprechen und sind mit den in Deutschland gesetzlich vorgeschriebenen Schutzvorrichtungen zu versehen. Für Schäden, die durch die aufgestellten Gegenstände entstehen, haftet ausschließlich die oder der Anmelderin. Die oder der Anmelderin hat den Rat für Formgebung auch unbeschränkt von etwaigen Schadensersatzforderungen Dritter freizustellen.
Etwaige Schäden, entstanden während der Jurysitzung, müssen unverzüglich binnen einer Woche beim Rat für Formgebung gemeldet werden. Beizulegen sind eine Schadensbeschreibung sowie eine bildliche Dokumentation des Schadens.
BEWERTUNG
Über die Vergabe der Auszeichnungen entscheidet eine unabhängige und sachverständige Jury. Die Jurymitglieder setzen sich zusammen aus Persönlichkeiten aus Industrie, Hochschule, Design, Architektur und Medien. Die Projekte sollen sich in folgenden Gesichtspunkten durch besonders hervorgehobene Eigenschaften auszeichnen:
Gebrauchswert • Gesamtkonzept • Gestaltungsqualität • Innovationsgrad • Langlebigkeit • Markenwert und Branding • Marktreife • Nachhaltigkeit • ökologische Qualität • Produktästhetik • Produktgraphik und -semantik • Sicherheit und Barrierefreiheit • symbolischer und emotionaler Gehalt • technische Qualität • technische Funktion • Fertigungstechnik und -qualität.
Die vorstehende Reihenfolge stellt keine Kriterien- und Bewertungsrangfolge für die Jury dar. Die Entscheidung der Jury wird schriftlich bestätigt. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
Wurde ein freigegebenes Projekt nicht innerhalb der angegebenen Frist zur Jurysitzung angeliefert, so behält sich die Jury das Recht vor, das Projekt auch anhand der freigegebenen Daten aus der Anmeldung im MDC zur Bewertung zu verwenden. Eine Entscheidung der Jury anhand dieser Informationen ist ebenso gültig.
Innerhalb der Jurysitzung ist die Jury berechtigt, ein Projekt in einer von der Anmeldung abweichenden Kategorie auszuzeichnen.Die vorstehende Reihenfolge stellt keine Kriterien- und Bewertungsrangfolge für die Jury dar. Die Entscheidung der Jury wird schriftlich bestätigt. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
GEBÜHREN/KOSTEN
6.1 Gebühren/Kosten bei der Anmeldung
Gebühren bei der Anmeldung (Excellent Architecture, Excellent Communications Design, Excellent Product Design)
Anmeldung zum Award pro Projekt bis zum 13. Juni 2025 (Early Bird) 390,00 EUR
Anmeldung zum Award pro Projekt nach dem 13. Juni 2025 490,00 EUR
Anmeldung zum Award pro Projekt nach dem 05. September 2025 590,00 EUR
Optionales Nominee-Package* 1.950,00 EUR
*Bei Anmeldungen nicht nominierter Projekte ausschließlich nach erfolgreicher Prüfung des angemeldeten Projekts zugänglich. Wurde das Label bereits heruntergeladen, ist eine Stornierung nicht mehr möglich. Die Gebühren/Kosten werden im Falle einer Auszeichnung nicht mit den Servicegebühren für Gewinnerinnen und Gewinner verrechnet. Im Falle einer Stornierung und gegebenenfalls bereits durchgeführter Kreditkartenzahlung werden die Transaktionen rückgängig gemacht.
6.2 Zahlung Anmeldung
Die oder der Anmelderin erhält eine Rechnung über die Gebühren und die Kosten bei der Anmeldung (gilt nur für Anmelderinnen aus Deutschland). Anmelder*innen außerhalb Deutschlands zahlen entweder per PayPal oder per Kreditkarte; die im Kreditkartenzahlungsprozess verarbeiteten Daten erfolgen durch den Zahlungsabwickler, es gelten dessen diesbezügliche Bedingungen. Unternehmen aus Drittländern (außerhalb EU und EFTA) sind verpflichtet, eine Unternehmensbescheinigung vorzulegen. Alle Preise gelten pro angemeldetem Projekt zuzüglich der gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer.
Die oder der Anmelderin hat auf die korrekte Schreibweise der Rechnungsadresse (Rechtsform, Adresse) zu achten; für nachträgliche Änderungen der Rechnung behält sich der Rat für Formgebung vor, eine Aufwandspauschale in Höhe von EUR 50,00 in Rechnung zu stellen. Gibt der oder die Anmelderin einen abweichenden Rechnungsempfänger an, sichert er oder sie damit zu, dass dieser abweichende Rechnungsempfänger damit einverstanden ist und dass diese Maßnahme steuerlich unbedenklich sowie gegenüber den für den oder die Anmelderin und den abweichenden Rechnungsempfänger zuständigen Finanzbehörden offen kommuniziert wurde bzw. wird. Auch bei der Angabe einer abweichenden Rechnungsadresse bleibt der oder die Anmelderin der Vertragspartner des Veranstalters und ist damit zur Zahlung aller Beträge (insbesondere auch für Folgekosten im Fall einer Auszeichnung) gegenüber dem Veranstalter verpflichtet. Der Veranstalter ist berechtigt, gegenüber dem oder der Anmelder*in abzurechnen, auch wenn dieser einen abweichenden Rechnungsempfänger angegeben hat.
Sollte der Zahlungseingang nicht rechtzeitig beim Rat für Formgebung verzeichnet werden, behält sich dieser vor, das angemeldete Projekt nicht zur Jurierung zuzulassen. Mit wirksamer Anmeldung ist die oder der Anmelder*in zur Zahlung der Gebühren und Kosten verpflichtet. Die Nichtzahlung der Anmeldegebühr führt nicht zu einer Abmeldung oder Kündigung; die eingegangenen vertraglichen Pflichten bleiben bestehen.
6.3 Servicegebühren/Kosten für Gewinner*innen
Servicegebühren für Gewinner*innen in der Disziplin Excellent Architecture:
“Winner” 3.300,00 EUR
“Gold” 4.300,00 EUR
Servicegebühren für Gewinner*innen in der Disziplin Excellent Communications Design:
“Winner” 2.900,00 EUR
“Gold” 3.900,00 EUR
Servicegebühren für Gewinner*innen in der Disziplin Excellent Product Design:
“Winner” 4.200,00 EUR
“Gold” 5.200,00 EUR
Die Auszeichnung berechtigt Gewinner*innen zur uneingeschränkten Nutzung des „Winner“- bzw. „Gold“-Labels .
Organisationspauschale für Projekte mit “Gold”-Auszeichnung in der Ausstellung*
Größe S inklusive
Größe M 200,00 EUR
Größe L 600,00 EUR
Größe XL 1200,00 EUR* Die Organisationspauschale zur Ausstellung richtet sich nach der Größe der Projekte. Diese Kosten werden auch beim Selbstaufbau der Projekte berechnet:
Größe S: Länge/Breite/Höhe des Projekts je bis 1 m und bis 20 kg
Größe M: Länge/Breite/Höhe des Projekts je bis 2 m und bis 100 kg
Größe L: Länge/Breite/Höhe des Projekts je bis 3 m und bis 200 kg
Größe XL: Länge/Breite/Höhe des Projekts je über 3 m und über 200 kg6.4 Zahlung Servicegebühren/Kosten für Gewinner*innen
Die oder der Anmelderin erhält eine Rechnung über diese Servicegebühr und Kosten für Gewinnerinnen. Unternehmen aus Drittländern (außerhalb EU und EFTA) sind verpflichtet, eine Unternehmensbescheinigung beizubringen. Alle Preise gelten pro Auszeichnung zuzüglich der gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer. Eine Selektion/Nichtinanspruchnahme der Services im Falle einer Auszeichnung ist ausgeschlossen. Der Rat für Formgebung ist berechtigt, zusätzliche Schadensersatzansprüche geltend zu machen, wenn die betreffenden Servicegebühren/Kosten für Gewinnerinnen nicht fristgerecht eingegangen sind.
Auch wenn das Projekt nicht im Original oder digital eingereicht wird, behält sich der Rat für Formgebung vor, dieses Projekt mit dem in der Online-Anmeldung eingereichten Bild der Jury vorzulegen. In diesem Fall kann auch dieses Projekt entsprechend ausgezeichnet werden, mit allen damit verbundenen Kosten und Gebühren.
Unternehmen haben die Möglichkeit, einen Antrag auf Förderung zu stellen. Dabei gelten die im Antrag genannten Richtlinien. Die Förderung beeinhaltet den Erlass der anfallenden Servicegebühren/Kosten für Gewinnerinnen. Die Gebühren/Kosten bei der Anmeldung, das Nominee-Package sowie weiter optionale Services sind von diesem Kostenerlass nicht betroffen. Der Antrag muss fristgerecht gestellt werden. Das Antragsformular steht online (www.jotform.com/germandesigncouncil/gda-foerderantrag) zur Verfügung.
6.5 Service-Leistungen für Gewinner*innen:
“Winner”
Uneingeschränkte Nutzung des „Winner“-Labels für Kommunikationsmaßnahmen
Zwei personalisierte Urkunden in einem hochwertigen Rahmen
Textbausteine und Whitepaper für eigene Pressemeldungen
Zugang zu weiteren kostenpflichtigen Marketing Services
Darstellung des Projekts mit Kurztext, Foto, und Verlinkung in der Online-Galerie
Social Media-Clip zum ausgezeichneten Projekt
Digitale Präsentation in der German Design Award-Ausstellung
Einladung zur Teilnahme an der Award-Show*und Möglichkeit für ein professionelles Foto vor der Fotowand
Kurze Jurybegründung“Gold”
Uneingeschränkte Nutzung des „Gold“-Labels für Kommunikationsmaßnahmen
Zwei personalisierte Urkunden in einem hochwertigen Rahmen
Textbausteine und Whitepaper für eigene Pressemeldungen
Zugang zu weiteren kostenpflichtigen Marketing Services
Darstellung des Projekts mit Kurztext, Foto, und Verlinkung in der Online-Galerie
Social Media-Clip zum ausgezeichneten Projekt
Digitale Präsentation in der German Design Award-Ausstellung
Einladung zur Teilnahme an der Award-Show*und Möglichkeit für ein professionelles Foto vor der Fotowand
Ausführliche Jurybegründung
Zielgruppengenaue Anzeige auf Meta mit Verlinkung
Erhalt der Preisskulptur auf der Bühne im Rahmen der Show*Die Teilnahme ist nur nach fristgerechter Anmeldung und unter Berücksichtigung
des verfügbaren Ticketkontingents möglich.6.6 Vertragsstrafenregelung bei unzulässiger Verwendung von Nominee-Leistungen
Verwendet die oder der Anmelder*in Inhalte des Nominee-Packages bzw. wirbt die oder der Anmelder*in mit einer Nominierung, obwohl sie/er diese Leistungen weder erworben hat, noch nominiert wurde, fällt für jeden Fall der Zuwiderhandlung eine Vertragsstrafe in Höhe von EUR 10.000,00 an.
6.7 Sollten die Servicegebühren/Kosten für Gewinner*innen (unter Ziffer 6.3 zu sehen) nicht innerhalb der Zahlungsfrist der ersten Rechnung vollständig beglichen werden, besteht kein Anspruch auf die vollständigen Leistungen des entsprechenden Service Pakets.
6.8 Mit der Anmeldung des Projekts erklärt sich die oder der Anmelder*in damit einverstanden, im Falle einer Auszeichnung das Label erst nach Ende der Kommunikationssperre (wie vorab per E-Mail mitgeteilt) zu veröffentlichen.
VERÖFFENTLICHUNG
7.1 Zur Dokumentation des Awards erscheint eine Veröffentlichung der Gewinner*innen in der Online-Galerie. Wird ein Projekt ausgezeichnet, so wird es in einer parallel zur Award-Show konzipierten Ausstellung der Öffentlichkeit präsentiert. Der Rat für Formgebung ist für die Gestaltung der gesamten Dokumentation verantwortlich.
Die oder der Anmelder*in verpflichtet sich, das Projekt auf Anfrage für die Ausstellung nochmals zur Verfügung zu stellen. Hierbei gelten Bedingungen zu Anlieferung und Abholung sowie zu Haftung und Versicherung, wie unter Ziffer 3 und 4 zu sehen.
Der Rat für Formgebung ist für die Gestaltung der Ausstellung sowie für die Platzierung der Projekte innerhalb der Ausstellung verantwortlich. Aufgrund des begrenzten Platzangebots der Ausstellung kann nur jeweils ein Exemplar pro ausgezeichnetes Projekt in die Ausstellung integriert werden. Bei Kollektionen können maximal drei Projekte gezeigt werden.
7.2 Der Rat für Formgebung haftet nur im Rahmen des unter Ziffer 3.1 festgelegten Umfangs für vorsätzlich bzw. grob fahrlässige Gestaltungsfehler. Eine Rückerstattung der Servicegebühren/Kosten für Gewinnerinnen ist nicht möglich.
7.3 Für die Veröffentlichung (Online-Galerie) verwendet der Rat für Formgebung das Text- und/oder Bildmaterial, das die oder der Anmelderin in Zusammenhang mit der Anmeldung gemäß obiger Ziffer 3 bereits zur Verfügung gestellt hat. Bei der Zurverfügungstellung der Bilder ist die oder der Anmelderin ausdrücklich verpflichtet, dem Rat für Formgebung mitzuteilen, ob Dritte (z. B. Fotografinnen und Fotografen) in der Online-Galerie zu benennen sind. Die von der oder dem Anmelderin mit dem Foto übermittelten Metadaten, sofern diese von der oder dem Anmelderin zur Verfügung gestellt werden, bleiben unverändert. Im Übrigen wird diesbezüglich auf Ziffer 8 verwiesen.
7.4 Der Rat für Formgebung behält sich vor, Einträge nach einheitlichen, sachlich gerechtfertigten Grundsätzen wegen ihrer technischen Form oder ihrer örtlichen Herkunft abzulehnen; dasselbe gilt, wenn der Inhalt gegen Gesetze oder behördliche Bestimmungen verstößt oder die Veröffentlichung für den Rat für Formgebung unzumutbar ist. Hat die oder der Anmelderin die Zurückweisung zu vertreten, so sind dem Rat für Formgebung die bis dahin entstandenen Kosten zu erstatten. Etwaige Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen, im Übrigen haftet der Rat für Formgebung nach den Regelungen der Ziffer 3.6.
7.5 Der Versand der Services (Urkunden) erfolgt nach der Award-Show an die von der oder dem Anmelder*in angegebene Adresse. Ist eine Zustellung nicht möglich, erfolgt diese nicht erneut. Bei Komplikationen aufgrund falscher Angaben müssen etwaige Kosten für eine erneute Zustellung von der oder dem Anmelder*in getragen werden.
SCHUTZRECHTE
8.1 Projekte, die ein Schutzrecht (Warenzeichen, Markenzeichen, Gebrauchsmuster, Patent oder ähnliches) verletzen, sind von einer Teilnahme ausgeschlossen. Alle Anmelderinnen haben den Rat für Formgebung dahingehend zu informieren, ob gegebenenfalls Gerichtsverfahren (preisesrechtliche, patentrechtliche, warenzeichenrechtliche oder urheberrechtliche Streitigkeiten, die im Zusammenhang mit dem angemeldeten Projekt stehen) im Hinblick auf das angemeldete Projekt anhängig sind. Für Schäden, insbesondere Forderungen Dritter, die aus der Verletzung dieser Bedingungen entstehen, haftet ausschließlich die oder der Anmelderin und stellt den Rat für Formgebung auf erstes Anfordern von sämtlichen Ansprüchen frei.
8.2 Die Urheberrechte an den zum Award angemeldeten Projekten (Fotos, Videos und Texte) verbleiben zu jeder Zeit bei der oder dem jeweiligen Anmelderin. Die Nutzungs- und Veröffentlichungsrechte für den Award und den damit verbundenen Leistungen überlässt die oder der Anmelderin dem Rat für Formgebung. Insbesondere hat die oder der Anmelderin dafür zu sorgen, dass entsprechende Nutzungsrechte (z. B. von Fotos) vorliegen. Für sämtliche Schäden, die dem Rat für Formgebung aus der Verletzung dieser (etwaig unzureichenden) Nutzungsrechte entstehen, haftet ausschließlich die oder der Anmelderin und stellt den Rat für Formgebung auf erstes Anfordern von sämtlichen Ansprüchen frei. Ein Anspruch der oder des Anmelder*in auf Nutzungsentgelt besteht nicht.
Beim Hochladen von Fotos wird der Erhalt der Metadaten zum Bild nicht immer gewährleistet. Für Schäden, insbesondere Forderungen Dritter, die aus etwaigen Unrichtigkeiten und damit verbundenen Ansprüchen Dritter durch die angegebenen Metadaten entstehen, haftet ausschließlich die oder der Anmelder*in und stellt den Rat für Formgebung auf erstes Anfordern von sämtlichen Ansprüchen frei.
8.3 Fotos und Filmaufnahmen, welche im Auftrag des Rat für Formgebung bei Veranstaltungen aufgenommen werden, verwendet der Rat für Formgebung ausschließlich zur Dokumentation, zur Berichterstattung und zu Werbezwecken. Mit der Anmeldung erklärt sich die oder der Anmelder*in mit dieser Nutzung einverstanden. Dieses Einverständnis kann zu jedem Zeitpunkt formlos widerrufen werden (z. B. per E-Mail an die Adresse presse[at]gdc.de oder schriftlich an den Rat für Formgebung).
HAFTUNG DES RAT FÜR FORMGEBUNG
Kann die Online-Galerie, die Award-Show oder die Ausstellung zum Award infolghöherer Gewalt nicht in vollem Umfang oder nicht rechtzeitig erscheinen oder stattfinden, ergeben sich daraus keine Ansprüche der oder des Anmelder*in. Im Übrigen haftet der Rat für Formgebung entsprechend der Regelungen in Ziffer 3.6.
SALVATORISCHE KLAUSEL
Sollten einzelne Regelungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrags im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist.
ANERKENNTNIS, GERICHTSSTAND
Anlässlich der unter obiger Ziffer 3 beschriebenen Anmeldung bestätigt die oder der Anmelderin, die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelesen und verstanden zu haben. Die Anerkenntnis dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen wird spätestens durch die erfolgreiche Anmeldebestätigung dokumentiert. Eine erfolgreiche Anmeldung kommt nur durch vorherige Bestätigung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen zustande. Diese Bestätigung dokumentiert, dass die oder der Anmelderin die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelesen, verstanden und akzeptiert hat. Der auf Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen durchgeführte Award richtet sich nicht an Verbraucher. Die oder der Anmelder*in erklärt sich damit einverstanden, dass sein Projekt am Award teilnimmt.
Erfüllungsort und Gerichtsstand des Vertrags ist Frankfurt am Main. Im Geschäftsverkehr mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder bei öffentlich-rechtlichen Sondervermögen ist bei Klagen Gerichtsstand Frankfurt am Main.
ORGANISATION
Geschäftsstelle des Awards bei Rückfragen:
Rat für Formgebung Service GmbH
Messeturm
Friedrich-Ebert-Anlage 49
60327 Frankfurt am Main
T +49 (0) 69 24 – 74 48 688
F +49 (0) 69 24 – 74 48 700
gda[at]gdc.deGeschäftsstelle des Awards für Anmelder*innen mit Geschäftssitz in der VR China, Macau SAR, Hongkong SAR und Taiwan:
German Design Council (Shanghai) Co., Ltd.
Shanghai International Trade Center, Room 1106
No. 2201, West Yan‘an Road, Changning District
200336 Shanghai, P. R. China
T +86 (0) 21 - 6890 0658
F +86 (0) 21 - 6890 2600
info[at]german-design-council.cn