Erklärung zur Barrierefreiheit

Erklärung zur Barrierefreiheit für german-design-award.com

Der German Design Award ist bestrebt, seine digitalen Angebote im Einklang mit den geltenden Anforderungen zur digitalen Barrierefreiheit zugänglich zu gestalten.

Diese Erklärung gilt für die Website: www.german-design-award.com


1. Beschreibung des Angebots

Die Website dient der Bereitstellung von Informationen zum German Design Award. Hierzu zählen insbesondere Inhalte zu Wettbewerbskategorien, Teilnahmebedingungen, Jury, Gewinner:innen, Veranstaltungen, Fristen sowie begleitenden Angeboten.

Darüber hinaus verweist die Website auf externe digitale Services, insbesondere das Einreichungsportal des German Design Council. Registrierungs-, Login-, Einreichungs- und Upload-Prozesse finden in einem separaten System statt.


2. Gesetzliche Grundlagen

Wir orientieren uns bei der Gestaltung unseres digitalen Angebots an den Anforderungen des deutschen Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG) sowie der zugehörigen Verordnung (BFSGV).

Zur technischen Umsetzung berücksichtigen wir insbesondere die Anforderungen der EN 301 549 sowie die internationalen Standards der Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.2, Konformitätsstufe AA.


3. Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Website ist derzeit teilweise mit den Anforderungen an die Barrierefreiheit vereinbar.

Die Bewertung basiert auf automatisierten Prüfungen sowie manuellen Stichproben ausgewählter Nutzungsszenarien.

Wir arbeiten kontinuierlich daran, die digitale Zugänglichkeit unserer Inhalte weiter zu verbessern.


4. Maßnahmen und Prüfkriterien zur digitalen Barrierefreiheit

Im Rahmen der fortlaufenden Verbesserung der digitalen Zugänglichkeit werden zentrale Anforderungen der Barrierefreiheit regelmäßig überprüft. Hierbei werden sowohl automatisierte Prüfverfahren als auch manuelle Stichproben eingesetzt.

Automatisierte Prüfung (Lighthouse)

Die Website wurde unter anderem mit dem Google Lighthouse Accessibility Audit geprüft. Dabei erreicht die Website einen Accessibility-Score von ca. 95 %.

Dieser Wert basiert auf automatisiert prüfbaren Kriterien wie beispielsweise Kontrastverhältnissen, semantischer HTML-Struktur, Beschriftung von Formularfeldern und ARIA-Attributen.

Der Lighthouse-Score dient als technischer Orientierungswert und ersetzt keine vollständige Prüfung nach WCAG 2.2 oder EN 301 549, da nicht alle Anforderungen automatisiert messbar sind.


5. Manuelle Prüfung nach WCAG-orientierten Kriterien

Zusätzlich werden zentrale Aspekte der Barrierefreiheit manuell geprüft. Dazu gehören insbesondere:

Wahrnehmbarkeit

  • ausreichende Farbkontraste zwischen Text- und Hintergrundelementen
  • gut lesbare Schriftgrößen sowie skalierbare Inhalte (Zoom-Funktion bis 200 % und mehr)
  • klare visuelle Hierarchien und strukturierte Überschriften
  • Alternativtexte für relevante grafische Inhalte

Bedienbarkeit

  • vollständige Nutzbarkeit der Website per Tastatur
  • sichtbare Fokusmarkierungen bei interaktiven Elementen
  • logische Fokusreihenfolge innerhalb der Navigation und Formulare
  • keine ungewollten Fokus- oder Bedienbarrieren

Verständlichkeit

  • konsistente Navigation und Seitenstruktur
  • verständliche Bezeichnungen von Links, Buttons und Formularfeldern
  • nachvollziehbare Fehlermeldungen in Formularen (wo vorhanden)

Technische Robustheit

  • Kompatibilität mit aktuellen Browsern
  • Unterstützung assistiver Technologien wie Screenreader im Rahmen gängiger Standards
  • semantisch korrektes HTML zur besseren Auslesbarkeit durch Hilfstechnologien

Einordnung der Ergebnisse

Die Bewertung erfolgt auf Grundlage einer Kombination aus:

  • automatisierten Tests (u. a. Lighthouse)
  • manuellen Prüfungen zentraler Nutzungsszenarien
  • sowie einer Orientierung an den Anforderungen der WCAG 2.2 (Konformitätsstufe AA) und EN 301 549

Dabei gilt: Automatisierte Tests wie Lighthouse können nur einen Teil der Barrierefreiheitsanforderungen abbilden und werden daher stets durch manuelle Prüfungen ergänzt.


6. Feedback und Kontakt

Sollten dir Barrieren auf unserer Website auffallen oder du benötigst Inhalte in einer zugänglicheren Form, freuen wir uns über deinen Hinweis.

German Design Award
gda@gdc.de
+49 69 24 74 48 688
Weitere Kontakte: www.german-design-award.com/kontakt

>> Bitte beschreibe möglichst genau die betroffene Seite oder Funktion.


7. Zuständige Marktüberwachung

Zuständig ist die Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen (MLBF)


8. Erstellung dieser Erklärung

Erstellt am: 2. Juni 2026
Letzte Aktualisierung: 2. Juni 2026

Grundlage der Bewertung:
interne Selbstbewertung mit automatisierten und manuellen Prüfungen (u.a. Lighthouse, WCAG-orientierte Tests)

 
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